Start Lifestyle Wenn der Fischereiaufseher kommt …

Wenn der Fischereiaufseher kommt …

Alpenlümmel
Wenn der Fischereiaufseher kommt …

Vor Kurzem veröffentlichte ich den Artikel → »Schwarzfischen ist kein Kavaliersdelikt«, der nicht nur bei den Münchner Anglern gut ankam. Weit über 6 000 Leser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben ihn angeklickt – dafür vielen Dank! Heute möchte ich dir ein bisschen mehr über mein ehrenamtliches Engagement als Fischereiaufseher erzählen. Bei uns im schönen Bayern sind Fischereiaufseher speziell ausgebildete, von den Inhabern des Fischereirechts benannte und nicht zuletzt durch die Untere Fischereibehörde berufene Vollstreckungsbeamte nach → Artikel 72 des → Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG). Was jetzt vielleicht kompliziert klingt, ist eigentlich ganz einfach: Menschen wie ich sind für die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften am Wasser zuständig.

 

Wie wird man Fischereiaufseher?

Wie so oft im Leben, steht auch auf dem Weg zum Fischereiaufseher zuallererst fleißiges Lernen auf dem Programm. Und so verschlug es mich im Jahre 2013 eine Woche lang Tag für Tag an das → Institut für Fischerei an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Starnberg. In kurzer Zeit mussten die übrigen Kursteilnehmer und ich sehr viel Wissen aufsaugen. Unser Stundenplan war nämlich randvoll mit Rechtskunde gefüllt: Fischereirecht, Tierschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht. Unsere Köpfe rauchten. Doch damit nicht genug! Auch mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Strafgesetzbuch, dem Polizeiaufgabengesetz und dem Abfallrecht haben wir uns intensiv beschäftigt.

Am Ende des Kurses erschien uns der abschließende Eignungstest fast als Wohltat, obwohl dieser es wirklich in sich hatte: Pflanzenbestimmung anhand eines unscharfen Fotos oder sogar nur eines Blattes zum Beispiel oder das Lösen von Fallbeispielen im Fischereirecht und, und, und … Endlich aber hatte ich es geschafft und durfte stolz meine Urkunde über den bestandenen Lehrgang in Händen halten.

Das reichte aber noch nicht, um Fischereiaufseher zu sein. Denn da Fischereiaufseher als Vollstreckungsbeamte tätig sind, durfte ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis natürlich nicht fehlen. Gemeinsam mit zwei Passfotos, der Prüfungsurkunde und anderen Unterlagen (siehe unten) wurde es durch den Vorstand meines Fischereivereines bei der Unteren Fischereibehörde eingereicht. Diese führte noch eine zusätzliche Abfrage bei der Polizei durch, um eventuell laufende Verfahren ausschließen zu können, die noch nicht ihren Weg in das Führungszeugnis gefunden hatten. Aber da ich ein »unbescholtener Bürger« bin, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt, lief alles gut: Ich wurde nach kurzer Wartezeit zum Fischereiaufseher ernannt und durfte bei der Unteren Fischereibehörde mein Abzeichen und den Dienstausweis abholen. Ein wichtiger Moment in meinem Leben, an den ich mich gern erinnere.

 

Voraussetzungen für die Ernennung zum Fischereiaufseher in München

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
  • persönliche Eignung (Führungszeugnis, gegebenenfalls gesondertes Gutachten)
  • fachliche Eignung (Eignungstest bei der Bayerischen Landesanstalt für Fischerei Starnberg)
  • gültiger Fischereischein

 

Benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag
  • zwei aktuelle Passfotos
  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Bestätigung über den bestandenen Eignungstest der Bayerischen Landesanstalt für Fischerei in Starnberg
  • Kopie des gültigen Fischereischeines

 

Vollstreckungsbeamter? Trägst du am Wasser eine Waffe?

Eine Frage, die mir erschreckend oft gestellt wird. Nein, Fischereiaufseher tragen keine Waffen. Das würde auch überhaupt keinen Sinn machen und so manche Situation vielleicht sogar eskalieren lassen. Ich kontrolliere – freundlich und selbstbewusst – die Einhaltung der Rechtsvorschriften am Wasser: Hat ein Angler seine Papiere dabei? Sind diese ordentlich ausgefüllt und von ihm gefangene Fische ordnungsgemäß in seine Fangliste eingetragen worden? Ist am Gewässer alles in Ordnung? Und so weiter und so fort. Mein Standardsatz lautet: »Servus, Ihre Papiere, bitte!« Dabei zeige ich meinen Dienstausweis, um mich zu legitimieren. Ansonsten räume ich die meiste Zeit Müll weg, unterhalte mich mit Spaziergängern über »mein« Hausgewässer, die Würm, oder zeige Familien, welche Artenvielfalt im und am Gewässer zu finden ist. Hierbei leistet mir übrigens die Expedition Natur Becherlupe Original aus dem → moses. Verlag hervorragende Dienste. Bei meinen Kontrollgängen entlang der Würm habe ich die praktische Becherlupe immer dabei.

 

Die Polizei – mein Freund und Helfer

Selbstverständlich schreite ich auch ein, wenn etwas nicht so läuft, wie es laufen soll. Bei Naturschutzvergehen etwa oder bei anderen Problemen am Gewässer leite ich die notwendigen Maßnahmen ein – von der Information der zuständigen Behörde bis hin zur Alarmierung von Polizei und Feuerwehr bei dringenden Problemen wie einem Fischsterben oder Giftstoffen im Wasser. Die heikelsten Situationen aber sind und bleiben die Begegnungen mit Schwarzfischern.

Bei Kindern und Jugendlichen kann ich das Thema einigermaßen entspannt angehen und erklären, warum Schwarzangeln keine gute Idee ist. Doch bei Erwachsenen ist – leider – oft Vorsicht geboten. Denn bei einer Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe reagieren viele Fischwilderer aggressiv und nehmen die zusätzliche Straftat des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§113 StGB – Strafandrohung bis zu drei Jahren Haft beziehungsweise Geldstrafe) oder Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§114 StGB – Strafandrohung von mindestens drei Monaten bis fünf Jahren Haft) in Kauf. Da ich verständlicherweise gesund und in einem Stück nach Hause kommen möchte und Sissi dies natürlich auch erwartet, rufe ich bei eindeutiger Fischwilderei oder im Zweifel die Polizei dazu – der Eigenschutz geht ganz klar vor.

 

Was darf ein Fischereiaufseher? Und was nicht?

Die Befugnisse eines Fischereiaufsehers – und damit auch seine Grenzen – sind im Artikel 72, Absatz 1 bis 7 des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) geregelt:

(1) Die bestätigten Fischereiaufseher und die als Fischereivollzugsbeamte im Außendienst eingesetzten Beamten staatlicher Behörden (Fischereiaufseher) haben die Aufgabe, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln und deren Übertretung mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist, zu überwachen und Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei ihrer Verfolgung mitzuwirken.

(2) 1Die Fischereiaufseher können bei Personen, die auf, an oder in der Nähe von Gewässern mit Fanggeräten angetroffen werden, jederzeit

  1. die Identität feststellen,
  2. die Aushändigung des Fischereischeins einschließlich des Jugendfischereischeins sowie des Erlaubnisscheins zur Prüfung verlangen,
  3. die mitgeführten Fanggeräte und die gefangenen Fische, auch soweit sie sich in Fahrzeugen befinden, sowie die Fischbehälter besichtigen.

2Die in Satz 1 genannten Personen haben den Anordnungen der Fischereiaufseher nach dieser Vorschrift Folge zu leisten.

(3) 1Die Fischereiaufseher können bei Verdacht einer Zuwiderhandlung gegen die in Abs. 1 genannten Rechtsvorschriften zu deren Verhütung oder Unterbindung in entsprechender Anwendung des Polizeiaufgabengesetzes

  1. die Identität von Personen feststellen,
  2. eine Person von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Orts verbieten (Platzverweisung),
  3. Fische und andere Sachen sicherstellen, die unberechtigt erlangt worden sind oder bei Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften nach Abs. 1 verwendet wurden oder verwendet werden sollen.

2Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(4) Im Rahmen ihrer Befugnisse nach den Abs. 2 und 3 sind die Fischereiaufseher berechtigt, Grundstücke mit Ausnahme von Wohnungen zu betreten und unbeschadet des Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Wassergesetzes Gewässer zu befahren.

(5) 1Die Führer von Wasserfahrzeugen, von denen aus Fischfang betrieben wird, haben auf Anruf sofort ihre Fahrzeuge anzuhalten und auf Verlangen den Fischereiaufseher an Bord zu holen. 2Die Weiterfahrt ist erst zulässig, wenn der Fischereiaufseher dies gestattet.

(6) 1Aufgaben und Befugnisse, die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, bleiben unberührt. 2Dies gilt insbesondere für Fischereiaufseher, die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind.

(7) Die Fischereiaufseher müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen und bei dienstlichem Einschreiten auf Verlangen den Dienstausweis vorzeigen, sofern nicht die Ausweisung aus Sicherheitsgründen unzumutbar ist.

Einen kleinen Überblick über die möglichen Haftstrafen und Bußgelder bei Schwarzfischerei habe ich dir ja bereits im Artikel → »Schwarzfischen ist kein Kavaliersdelikt« gegeben.

 

Wieviel Aufwand kostet mich das Ehrenamt als Fischereiaufseher?

Jahr für Jahr investiere ich rund 800 bis 900 Arbeitsstunden in meine Aufgaben als Fischereiaufseher. Kontrollgänge, Dokumentation, das Schreiben von Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Termine bei diversen Behörden und die enge Zusammenarbeit mit unserem Bezirksausschuss kosten natürlich Zeit. Aber diese Zeit investiere ich von Herzen gern! Immerhin kann ich hier vor Ort als Fischereiaufseher viel bewegen: Ich sensibilisiere die Menschen in meiner Nachbarschaft für die Schönheit der Würm und ihrer Bewohner. Sorge dafür, dass Besucher der anliegenden Grünanlagen ihren Müll nicht mehr herumliegen lassen und stoße darüber hinaus auch hin und wieder das eine oder andere größere Umweltschutzprojekt an. Dazu erfährst du mehr in einem separaten Artikel – du darfst gespannt sein.

 

Das sagt der Alpenlümmel

Die Tätigkeit als Fischereiaufseher empfinde ich als sehr spannend und abwechslungsreich. Für mich ist dieses Ehrenamt die schönste Form, meine Leidenschaft für Fischartenschutz und Gewässerpflege auszuleben. Besonders liebe ich die Möglichkeit, die Menschen im persönlichen Gespräch zu erreichen und mich intensiv für den Naturschutz engagieren zu können. Du hast noch Fragen zum Thema Fischereiaufsicht? → Schreibe mir oder sprich mich an, wenn du mich an der schönen Würm entdeckst – ich nehme mir immer gern Zeit für dich. Versprochen!

XOXO

Markus

[Artikelbild: Taylor Grote.]

 

Das könnte dich auch interessieren ...

Du liebst Cookies? Dann verdienst du eine individuelle Erfahrung auf unserer Website. Aus diesem Grund arbeiten auch wir mit Cookies - wenn auch ohne leckere Schokostückchen. Her mit den Cookies! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung

-
00:00
00:00
Update Required Flash plugin
-
00:00
00:00