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Schwarzfischen ist kein Kavaliersdelikt

Alpenlümmel
Schwarzfischen ist kein Kavaliersdelikt

»Wie, das ist verboten?« Oder: »Wenn ich ein, zwei Fische angele, tue ich doch keinem weh!«, sind Sätze, die leider häufig ihren Weg in meine Ohren finden, wenn es um das Thema Angeln ohne Fischereischein geht. Erschreckend viele Menschen halten Schwarzfischen für ein Kavaliersdelikt. Wenn überhaupt! Doch diese Menschen irren. Denn wer in Bayern angeln möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein mit sich führen (→ Art. 57 BayFiG). Und wer nicht selbst Inhaber oder Pächter eines sogenannten Fischereirechts ist, benötigt außerdem eine privatrechtliche Erlaubnis, um in einem Gewässer angeln sowie Fische, Krebse oder Muscheln entnehmen zu dürfen – den Fischereierlaubnisschein (Angelkarte).

Schwarzfischen – das Fischen ohne die notwendigen Papiere – ist eine Straftat. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob du tatsächlich einen Fisch fängst oder nicht: Bereits der Versuch erfüllt den Tatbestand der Fischwilderei (§ 293 StGB). Was auf den ersten Blick für manchen übertrieben aussehen mag, hat einen guten und wichtigen Hintergrund: Der Fischereischein dient dem Tier- und Naturschutz und soll verhindern, dass unsere heimischen Fischbestände aussterben.

Angeln ist nämlich mehr als das Fangen von Fischen. Und daher lernen angehende Angler in einem Vorbereitungskurs alles Wichtige über Fische und andere aquatische Lebewesen sowie die unterschiedlichen Gewässer, die Pflanzen an und in Gewässern, das ordnungsgemäße Verhalten am Gewässer und nicht zuletzt über Fanggeräte und -methoden und die Behandlung gefangener Fische, bevor sie die Fischerprüfung ablegen.

 

§ 293 Fischwilderei StGB:

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts

1. fischt oder
2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Angeln bedeutet Verantwortung!

Vielleicht ist es verlockend für dich, beim Discounter oder Kaffeeröster ein günstiges Angelset zu kaufen, deine Familie ins Auto zu packen und deine Rute im nächstgelegenen Gewässer auszuwerfen. Doch unsere Gewässer sind ein empfindlicher Lebensraum. Ein Lebensraum, der es unseren schuppigen Freunden aufgrund menschlicher Einmischung ohnehin schon oft schwer macht, die eigene Art zu erhalten. So stellen beispielsweise Wasserkraftwerke unüberwindbare Hindernisse auf dem Weg in die Laichgebiete dar. Zu sauberes – wahlweise auch: zu schmutziges, warmes, kaltes … – Wasser hindern die Fische ebenso an der Vermehrung wie fehlende Laichgründe. Bauliche Veränderungen rauben Forellen den Kiesgrund und Karpfenartigen die Pflanzen für die Eiablage. Du siehst: Angeln bedeutet mehr als nur einen Köder ins Wasser zu werfen und auf den Biss zu warten. Angler kennen die Besonderheiten »ihrer« Gewässer und der in ihnen lebenden Tierarten. Sie haben die Schonzeiten der Fische im Kopf und wissen, welche Mindestmaße diese haben müssen, um entnommen werden zu dürfen. Und, und, und …

 

Ja, legales Angeln kostet …

Sicher, ein Fischereischein kostet Geld. Du musst den oben schon erwähnten Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung belegen (in München: ab 150 Euro), Lehrmaterialien kaufen (→ HEINTGES – Sicher durch die Fischerprüfung: um die 100 Euro), die Fischerprüfung absolvieren (Prüfungsgebühr: 50 Euro), den Fischereischein beantragen (auf Lebenszeit: 35 Euro), eine Fischereiabgabe entrichten (für fünf Jahre: 40 Euro bzw. lebenslang, abhängig vom Lebensalter bei Zahlung: ab 32 Euro bis 300 Euro). Hast du dies alles glücklich hinter dich gebracht, kommen im Regelfall noch die einmalige Aufnahmegebühr in einen Fischereiverein (bei mir: 200 Euro) sowie der Jahresbeitrag (bei mir: 50 Euro) und schließlich die Kosten für einen oder mehrere Jahreserlaubnisscheine deines Vereines hinzu (in meinem Fall aktuell: 180 Euro). Das läppert sich.

 

Warum Angeln immer auch Artenschutz ist

Viele Möchtegernangler schrecken die hohen Kosten ab. Aber sieh es positiv! Mit deiner – überschaubaren – Investition kannst du deine Lieben und dich nicht nur mit einem erstklassigen Biolebensmittel versorgen, sondern du tust damit auch etwas für die Umwelt. Wusstest du, dass die Fischereiabgabe die einzige zu 100 Prozent zweckgebundene Abgabe in Deutschland ist? Jeder einzelne Cent fließt direkt in den Arten- und Naturschutz. Renaturierungen werden davon ebenso finanziert wie Artenschutzprojekte für bedrohte Fischarten. Darüber hinaus erfüllen auch die Mitglieder der Fischereivereine zahlreiche wichtige Aufgaben bei der Hege und Pflege von Gewässern und der in ihnen lebenden Fische. Dein Geld wird also lohnend angelegt.

 

Merke:

  • Ohne Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung keine Fischerprüfung!
  • Ohne Fischerprüfung kein Fischereischein!
  • Ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein!
  • Ohne Fischereierlaubnisschein kein legales Angeln!

 

Bußgelder und Maßnahmen beim Schwarzangeln

– Ausübung des Fischfangs ohne Fischereischein:
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeines

– Bei Ausübung des Fischfangs den Fischereischein und/oder Erlaubnisschein nicht bei sich geführt oder diesen auf Verlangen nicht zur Prüfung ausgehändigt:
Bußgeld bis zu 5 000 Euro

– Verweigerung der Feststellung der Identität:
Bußgeld bis zu 5 000 Euro

– Verweigerung der Prüfung oder Sicherstellung der mitgeführten Fanggeräte, Fischbehälter oder gefangenen Fische:
Bußgeld bis zu 5 000 Euro

– Weigerung, einer Platzverweisung durch den Fischereiaufseher Folge zu leisten:
Bußgeld bis zu 5 000 Euro

– Fische verscheucht, trotz Abmahnung:
Bußgeld bis zu 5 000 Euro

– Fische während der Schonzeiten oder vor Erreichung der Schonmaße fangen:
Bußgeld bis zu 5 000 Euro

– … und nicht wieder in das Gewässer zurückgesetzt:
Bußgeld bis zu 5 000 Euro

– Elektrofischerei ausüben ohne Genehmigung:
Bußgeld bis zu 5 000 Euro

– Tote Fische nicht unverzüglich dem Gewässer entnehmen oder dem Gewässer zuführen:
Bußgeld bis zu 5 000 Euro

 

Das sagt der Alpenlümmel

Schwarzangeln ist Fischwilderei und wird nicht nur bei uns in Bayern hart bestraft. Nicht selten gesellen sich bei einem Verstoß gegen das Fischereigesetz auch noch Anzeigen wegen Tierquälerei im Sinne von → § 4 TierSchG oder Diebstahl nach → § 242 StGB hinzu. Darüber hinaus solltest du wissen, dass Fischwilderei ebenfalls vorliegt, wenn beim Angeln Fangquoten überschritten werden. Und wer Fisch aus Fischwilderei kauft oder verkauft, macht sich der Hehlerei nach → § 259 StGB schuldig. Dabei ist es unerheblich, ob du nur eine einzige Forelle oder kiloweise Karpfen (ver-)kaufst. Merke: Unwissenheit schützt in Deutschland nicht vor der Strafverfolgung!

Du siehst, es gibt eine Menge guter Gründe, das Angeln richtig und im Rahmen der Gesetze auszuüben. Nicht nur aus Angst vor einer Strafe, sondern in erster Linie aufgrund unserer Verantwortung gegenüber Tier und Natur. Übrigens: Wenn du als Spaziergänger an einem Gewässer unterwegs bist und einen Angler oder → Fischereiaufseher »in Aktion« siehst, dann sprich ihn ruhig freundlich an und lasse dir persönlich zeigen und erklären, was so an und in dem Gewässer los ist – es lohnt sich!

Angelst du auch und wenn ja: wo? Ich freue mich wie immer über deinen Kommentar!

XOXO

Markus

[Artikelbild: Tyson Dudley. Weiterführende Links: → Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) und Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG).]

 

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